Datenschutz rechtskonform umsetzen

Mühlenbrock Datenschutz
Consulting

Externer Datenschutzbeauftragter in Böblingen
Kontaktieren Sie mich!

Datenschutz ist einfach (und) wichtig!

Nahezu jedes Unternehmen verarbeitet im Zeitalter der Digitalisierung personenbezogene Daten. Diese werden durch Newsletter, Kontaktformulare, aber auch Kundenbestellungen und -anfragen erhoben und verarbeitet. Dabei gibt die Europäische Datenschutzgrundverordnung  die Spielregeln vor.

Als externer Datenschutzbeauftragter helfe ich Ihnen, diese wichtig gewordenen Themen einfach, effizient und vorallem rechtskonform umzusetzen. Die europäische Datenschutzgrundverordnung lässt an vielen Stellen Spielraum, um jedes Unternehmen genügend abzusichern.

Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung

Als externer Datenschutzbeauftragter stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Fachkompetenz zu DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) zur Seite.

Der Datenschutzbeauftragte ist eine Person, die innerhalb einer Organisation für den Datenschutz verantwortlich ist. Sie wirkt darauf hin (Achtung, das ist wichtig zu wissen!), dass die Einhaltung relevanter Datenschutzvorschriften der DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet ist.

Ich helfe Ihnen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Dabei kann dies im Rahmen eines Coachings Ihres intern bestellten Datenschützers sein, aber auch in der Funktion eines bestellten externen Datenschutzbeauftragten.

Durchführung eines Datenschutzaudits durch einen externen Datenschutzbeauftragten

Bei DSGVO Datenschutzaudits können unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden. Die vom z.B. bestellten externen Datenschutzbeauftragten geprüften Themen richten sich  danach, ob Sie die Konformität eines bestimmten Datenschutzprojekts oder die Einhaltung des Datenschutzes im Gesamten zertifiziert haben möchten.

Ein Datenschutzaudit gewährleistet, dass einzelne Datenschutzkonzepte oder Produkte den Maßgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes genügen und somit ein Höchstmaß an (Daten-) Sicherheit gewährleisten. Das Ergebnis dieser formellen und unabhängigen Überprüfung können Sie veröffentlichen. Dadurch stärken Sie das Vertrauen der Verbraucher in Ihr Unternehmen.

Zuständig für dessen Durchführung sind unabhängige Gutachter oder ein externer Datenschutzbeauftragter. Sprechen Sie mich an.

DSGVO Datenschutzberatung durch externen Datenschutzbeauftragten

DSGVO Datenschutz ist ein Dauerprojekt, dennoch gibt es immer wieder spezielle, interne Vorhaben, die zeitnah durch Unterstützung eines Fachmanns, nämlich eines externen Datenschutzbeauftragten, umgesetzt werden müssen. Ich unterstütze Sie bei der Projektierung und Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – von typischen Kurzprojekten bis zu komplexen und längerfristigen Vorhaben. Im Rahmen meiner Datenschutzberatung gestalten wir gemeinsam datenschutzkonforme Prozesse für Ihr Unternehmen. Dabei entwickeln wir zusammen Lösungen, durch die Sie alle datenschutzrechtlichen Vorgaben und Ziele erreichen und langfristig einhalten. Machen Sie sich unsere fachliche Expertise in der Datenschutzberatung zunutze.

Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag oder kurz: AVV) ist ann erforderlich, wenn ein Unternehmen in Ihrem Auftrag Daten verarbeitet und somit als Auftragsverarbeiter fungiert (siehe Artikel 4, Nr. 8 DSGVO). Das betrifft zum Beispiel Webhoster, Homepage-Baukästen, Aktenvernichtungsdienstleister, Cloud-Dienste, Newsletterdienste u.v.m.

Fehlt ein AVV, kann dies u.U. zu einer Abmahnung führen. Ebenfalls kann die zuständige Dateschutz-Aufsichtsbehörde ein Bußgeld verhängen. Als externer Datenschutzbeauftragter helfe ich Ihnen bei der Identifizierung der abzuschließenden AVVs und überprüfe sie auf Wunsch.

Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA)

Bei einer Datenschutzfolgeabschätzung prüft der Verantwortliche unter Hinzuziehen des externen Datenschutzbeauftragten die besonderen Risiken eines Verfahrens für die Rechte und Freiheiten des Betroffenen. Durch eine DSFA gibt der Verantwortliche schlussendlich eine Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der jeweiligen Datenverarbeitung ab.

Zu Zeiten des alten Bundesdatenschutzgesetzes hieß dieser Vorgang noch Vorabkontrolle. Die Vorabkontrolle wurde durch die DSFA abgelöst. Dieser Prozess ist nicht ohne Vorkenntnisse durchzuführen. Der Rat eines Datenschutzbeauftragten ist zwingend hinzuzuziehen.

Ich berate Sie gerne!

Rufen Sie mich dazu einfach an. Ich freue mich, von Ihnen zu hören!